Überblick

Die Veranstaltung ist abgesagt!

Mit großem Bedauern sagen wir den 17. Trainingskurs „Klinische Infektiologie in der Hämatologie und Onkologie“ vom 15.- 16.05.2020 in Bonn ab.

Die derzeitig unsichere Lage bzgl. der Ausbreitung des Corona-Virus, zwingt uns zu diesem Schritt.

Es ist für den Zeitraum Mitte Mai schwer abzuschätzen, wie viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus den Kliniken den Trainingskurs Infektiologie besuchen dürften, so dass wir uns zusammen mit der Kursleitung, Prof. Dr. med. Marie von Lilienfeld-Toal, Jena und Prof. Dr. med. Christina Rieger, München,  entschlossen haben, die Veranstaltung in Form einer Präsenzveranstaltung nicht stattfinden zu lassen.

Dieser Trainingskurs wird nicht nachgeholt. Einzelne Inhalte des geplanten Programms werden im Laufe des Jahres in Webinaren (kurze Online-Präsentationen) auf unserer Webseite angeboten.

 

Einladung und Programm

Veranstaltungsort:

GSI Gustav-Stresemann-Institut e. V.
Langer Grabenweg 68
53175 Bonn

Zertifizierung:

Fortbildungspunkte werden bei der Nordrheinischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung und bei der akademie für infektionsmedizin e.V. beantragt.

Organisation:

DGHO Service GmbH
Alexanderplatz 1, 10178 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 / 27 87 60 89-14
Telefax: +49 (0) 30 / 27 87 60 89-18

Frau Julia Westfahl

E- Mail: j.westfahl@dgho-service.de


Teilnahme- und Stornierungsbedingungen:
Die Anmeldung zur Tagung muss schriftlich erfolgen. Sie erhalten eine Bestätigung/Rechnung, sobald die Tagungsgebühr oder die Kostenübernahmeerklärung bei uns eingegangen ist. Die Teilnahmegebühr ist ein durchlaufender Posten. Die Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen beinhalten 7% bzw. 19% MwSt. Eine Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen und ist bis zum 04.03.2020 kostenfrei möglich. Bei Annullierungen nach dem 04.03.2020 werden 50% der Teilnahmegebühr erstattet. Bei zu geringer Teilnahme behalten wir uns eine Absage der Veranstaltung bis 04.03.2020 vor. In diesem Fall wird die Kursgebühr erstattet. Die/der Teilnehmer/in nimmt zur Kenntnis, dass er/sie dem Veranstalter gegenüber keine Schadenersatzansprüche stellen kann, wenn die Durchführung der Tagung durch unvorhergesehene, politische oder wirtschaftliche oder klimatische Gewalt erschwert oder verhindert wird.